AGB Teilnahme Speiseversorgung paso doble gGmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an der Speiseversorgung, sowie die Bestellung und Einzelabrechnung über ein Onlinebestellsystem unter "www.essen.pasodoble.de" bei der paso doble gGmbH, Wachauer Str. 30, 01454 Radeberg.

 

Präambel

Paso doble gGmbH ist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Anbieter für die Speiseversorgung in Ihrem Objekt. Mit Hilfe des bereitgestellten Internetportals wird die Zu- und Abbestellung, ggf. die Ausgabe, sowie die Abrechnung, der verschiedenen Mahlzeiten bargeldlos durchgeführt.

Die nachfolgenden Bedingungen dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und Kunden bzw. Nutzern (z.B. Eltern, Kinder) des Angebotes.

§ 1 Vertragsnehmer und Vertragsabschluss

Vertragspartner sind die paso doble gGmbH als Anbieter und die jeweils angemeldete Person bzw. im Falle der Minderjährigkeit der angemeldeten Person, der jeweilige gesetzliche Betreuer, fernerhin als Kunde bezeichnet.

Mit Anmeldung über die bereitgestellte Internetseite schließen Sie einen Vertrag über Speiseversorgung entsprechend Ihrer Bestellung ab.

Nutzer im Sinne dieser AGB ist die jeweils angemeldete Person (Kunde).

§ 2 Nutzerkonto und Identifikation

Die Anmeldung im Online-Bestellsystem (Portal) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Speiseversorgung.

Der Kunde registriert sich selbst im Portal und trägt alle erforderlichen Angaben ein. Damit wird ein neues Kundenkonto erstellt und der Kunde wird darüber per E-Mail informiert.

Durch das Nutzen unseres Angebotes, einloggen in das Portal, der Zustimmung zu dieser AGB und der Zustimmung zur Datenschutzerklärung, entsteht eine wirksame Geschäftsbeziehung, die der Anmeldung gleichkommt.

Der Nutzer erhält per E-Mail seine Zugangsdaten (Login-Name und Passwort).

§ 3 Kontoübersicht, Essensauswahl und Essensabgabe

Der Kunde/Nutzer kann über das Einloggen im Portal unter Angabe von Benutzername und Passwort folgende Aktionen durchführen: Speiseplan einsehen; Essen bestellen bzw. abbestellen; Rechnungen einsehen; weitere Daten einsehen, die über ihn gespeichert sind

Die Essensbestellung erfolgt durch Anklicken eines Menüs im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch erneutes Anklicken im Speiseplan. Ein bestelltes Menü ist farblich hervorgehoben. Zur Bestellung ist keine weitere Speichern-Funktion oder Durchführung einer anderen Bestätigung notwendig. Die Bestellung erfolgt also mit einem Klick.

Die Essensbestellung/Essensauswahl muss spätestens Dienstag der Vorwoche für die Folgewoche 18:00 Uhr erfolgen. Eine Essenabbestellung muss 08:00 Uhr am Tag der Essensausgabe erfolgen. Ausschlaggebend ist die Portal-Systemzeit.

Stornierungen und Änderungen sind nach vorgenannter Uhrzeit nicht mehr möglich. Bestellte Essen werden definitiv abgebucht und nicht rückerstattet.

 

Je nach Art der Einrichtung und Vorgabe dieser, erfolgt die Essensauswahl oder nur die Essenbestellung durch den Nutzer, grundsätzlich sind 2 verschiedene Möglichkeiten vorhanden:

 

1.     Für die Essensteilnahme in Einrichtungen mit Speiseausgabestellen:

 

Die Essensausgabe erfolgt mittels Legitimationsmedium (NFC Karte).

Kann der Nutzer das Legitimationsmedium nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen.

Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat.

Bestelltes, jedoch nicht abgeholtes Essen ist vom Kunden/Nutzer voll zu bezahlen.

 

Nach der Registrierung unter www.essen.pasodoble.de erhalten Sie von uns eine NFC Karte. Dafür erheben wir eine Pfandgebühr in Höhe von 5,00 €. Nach Beendigung des Vertrages und Rückgabe der Karte, erstatten wir Ihnen die Pfandgebühr auf Ihr hinterlegtes Bankkonto. Bei Ersatz einer Karte (z. B. durch Verlust) ist eine neue Pfandgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Diese Pfandgebühr wird in der ersten Monatsabrechnung mit berechnet.

Durch das Bestellportal ist es möglich, dass Sie Ihre Bestellungen selbstständig in Ihrem Account verwalten können. Wir stellen Ihnen einen Speiseplan mit Wahlessen zur Verfügung. Dieser wird im Bestellportal bereitgestellt. Sie müssen darauf achten, dass Sie das Essen immer mindestens Dienstag der Vorwoche für die Folgewoche18.00 Uhr bestellen, denn sonst ist die Essenzubestellung nicht mehr über das Bestellportal möglich. Es ist im Portal hinterlegt, dass Sie Ihr Essen täglich bis spätestens 08.00 Uhr am Liefertag abbestellen können.

Einrichtungsbezogen, kann es Festlegungen geben, dass Dauerbestellungen fest hinterlegt werden.

 

2.     Für die Essensteilnahme in Kindergärten:

 

Wir stellen den Kindergärten monatlich einen Speiseplan mit Wahlessen zur Verfügung. Die Menüauswahl erfolgt in Verantwortung des Kindergartens. Nach Ihrer Anmeldung wird eine automatische Dauerbestellung für Ihr Kind ausgelöst. Somit gilt Ihr Kind als anwesend und damit als mitessend mit der Folge der Zahlungsverpflichtung. Änderungen an der hinterlegten Dauerbestellung sind schriftlich per E-Mail an: essenbestellung@pasodoble.de mitzuteilen und werden durch den Anbieter eingepflegt. Eine tägliche Abnahmeverpflichtung besteht jedoch nicht.

 

Durch das Bestellportal ist es möglich, dass Sie Ihre Abbestellungen selbständig in Ihrem Account verwalten können. Es ist im Portal hinterlegt, dass Sie Ihr Essen täglich bis spätestens 08.00 Uhr am Liefertag abbestellen können.

 

§ 4 Gewährleistung

Mengenmäßige Mängel sind sofort bei Empfang der Ware, nachweisliche Qualitätsmängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.

Die Gewährleistung der paso doble gGmbH insgesamt oder bezügl. einzelner Teile beschränkt sich auf das Recht zur Ersatzleistung.

Wenn die Ersatzleistung fehlschlägt, steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Evtl. Mängel und/oder sonstige Gegenansprüche geben dem Kunden kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Für Waren, die die paso doble gGmbH verlassen, wird eine Haltbarkeitsgarantie länger als vier Stunden nach dem Fertigstellungstermin (Abfüllzeit) sowie bei unsachgemäßer Behandlung und unbeaufsichtigter Lagerung nicht übernommen. Die paso doble gGmbH haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 5 Preise und Umgang mit Preisanpassungen

Für die Teilnahme an den Mahlzeiten sind die jeweiligen, einrichtungsspezifischen Beträge an die paso doble gGmbH zu entrichten. Der Preis wird Ihnen in Ihrem persönlichen Bereich angezeigt. Je nach Einrichtung werden ggf. zusätzlich zu den Essenspreisen Servicepauschalen fällig. Alle angegeben Preise verstehen sich inkl. der geltenden ermäßigten MwSt.

Im Speiseplan wird der Preis angezeigt, der pro Mahlzeit in Rechnung gestellt wird.

Die Abrechnung der Serviceleistungen (Bereitstellung und Reinigung des Geschirrs, Entsorgung der Speisereste, Transport, Abrechnung, Bestellerfassung und Rechnungslegung) sind je nach Vereinbarungen mit der betreffenden Einrichtung individuell vereinbart. Diese werden durch die Servicekraft durch die jeweilige Einrichtung erbracht oder gesondert als Servicepauschale je Mahlzeit abgerechnet, falls diese Leistungen durch Mitarbeiter der paso doble gGmbH übernommen werden.

Bei Essensteilnahme in KiTa-Einrichtungen wird mit Vollendung des 3. Lebensjahres automatisch der Wechsel vom Krippentarif in den Kindergartentarif vollzogen, ohne dass es einer Änderungsanzeige bedarf.

Falls sich während der Laufzeit des Vertrages Kosten erhöhen, die die paso doble gGmbH nicht zu verantworten hat (beispielsweise Preiserhöhungen unserer Lieferanten, gesetzliche Änderungen, Erhöhungen von für allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhnen), sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Eventuell notwendige Preisanpassungen werden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

 

Sämtliches Leergut (Speisentransportbehälter, Kisten, Gefäße, Platten usw.) ist Eigentum der paso doble gGmbH und ist in vollem Umfang täglich zurückzuführen. Es ist von jeder Veräußerung oder anderweitiger Verwendung durch den Kunden ausgeschlossen.

§ 6 Unverträglichkeiten und Einschränkungen der üblichen Essgewohnheiten

Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten sind durch ein ärztliches Attest oder einen Allergiepass zu bestätigen und an paso doble zu schicken.

Wir bieten ausschließlich Essenversorgung nach unserem Speiseplan an. Speziell benötigte Sonderkost wegen Allergien und Unverträglichkeiten können wir nur nach Rücksprache realisieren.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Essenbestellung, dass die paso doble gGmbH keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch Allergien und Unverträglichkeiten entstehen, übernimmt.

Einschränkungen der üblichen Essgewohnheiten aus ethnischen und / oder religiösen Gründen können Sie uns freiwillig mittteilen.

§ 7 Essenabmeldung

Als ordentlich abgemeldete Portionen gelten jene, welche fristgerecht für den jeweiligen Tag bis 08.00 Uhr in Ihrem Kundenzugang abgemeldet wurden. Abmeldungen, welche nach 08.00 Uhr erfolgen, können für den jeweiligen Tag nicht mehr berücksichtigt werden und werden in Rechnung gestellt. Bei Essensabrechnung mittels Transponderausgabe, werden bestellte, jedoch nicht abgeholte Essen ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 8 Vorgangsweise bei Fördergeldern / staatlichen Zuschüssen

Bescheide über die Ermäßigung zur Essenversorgung (z. B. Bildungspaket) sind bei Vertragsabschluss der paso doble gGmbH in Kopie zu übermitteln.

§ 9 Benutzerkontenführung, weitere Entgelte und Abrechnung

Das Benutzerkonto wird als bargeldloses Kreditkonto eingerichtet.

Die Abrechnung ist, wie bisher, nur über Lastschrifteinzug möglich. Das benötigte SEPA-Lastschriftmandat füllen Sie online gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung aus. Damit berechtigen Sie uns, Ihre Rechnungen direkt per Lastschrift von Ihrem Konto abzubuchen.
Sie erhalten automatisch am Monatsende eine E-Mail auf Ihre angegebene E-Mail-Adresse, in der Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass für Sie eine neue Rechnung bereitliegt. Sollten Sie zusätzlich zur E-Mail-Benachrichtigung wünschen, dass Ihnen eine Rechnung per Post zugesendet wird,

teilen Sie uns das bitte mit. Für eine Papierrechnung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 2,50 € je Rechnung. Dies müssten Sie uns bitte schriftlich mitteilen bzw. in Ihren Daten im System angeben. Rechnungen sind zum 15. des Folgemonats per Lastschrifteinzug zu begleichen.

Lastschriftbuchungen werden unmittelbar gutgeschrieben.

Sie sind als Kontoinhaber verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten, welche durch eventuelle Rückbuchungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zuzüglich erhebt die paso doble gGmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 € pro Rückbuchung. Bei einer  Lastschriftrückbuchung unternimmt die paso doble gGmbH keinen weiteren Einzugsversuch.

Bei Nichtbegleichung des Essengeldes wird der Account gesperrt und die Speiseversorgung sofort bis zum kompletten Zahlungseingang eingestellt. Der dadurch entstandene offene Betrag zuzüglich

dieser Gebühr muss umgehend auf folgendes Konto überwiesen werden:

 

paso doble gGmbH

Kreditinstitut:    Bank für Kirche und Diakonie eG – LKG Sachsen

 

BIC:                 GENODED1DKD

IBAN:               DE89 3506 0190 1627 9200 12

 

Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Bei längerem Zahlungsverzug behält sich die paso doble gGmbH vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Folgekosten, die dadurch entstehen, müssen vollständig vom Auftraggeber getragen werden.

§ 10 Zahlungspflicht und –verzug

Zahlungspflichtig sind die Essensteilnehmer, ggf. die Eltern als Gesamtschuldner oder der gesetzliche Vertreter des Essenteilnehmers.

§ 11 Kündigung

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail kündigen. Bei Vertragskündigung durch den Nutzer in Einrichtungen mit Pflicht zur Essensteilnahme, wird die betreffende Einrichtung durch die paso doble gGmbH über die Vertragskündigung informiert.

Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.

§ 12 Mitteilungspflicht bei Veränderungen

Änderungen der Anschrift, Bankverbindung, Wechsel in der gesetzl. Betreuung oder Kündigung des Betreuungsvertrags und ähnliches, müssen in schriftlicher Form an die paso doble gGmbH, Wachauer Straße 30, 01454 Radeberg, mit einer Frist von 2 Wochen vor Eintritt der Änderung übermittelt werden.

§ 13 Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisiert verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) sowie vorrangigen Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Unsere Mitarbeiter wurden bei Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Daten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeitet werden, werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen dieser AGB´s verarbeitet.

 

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie der Information zur Datenverarbeitung unter "Datenschutzerklärung“.

§ 14 Salvatorische Klausel

Die Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit oder den Bestand des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder unzulässige Vertragsbestimmung durch eine zulässige oder wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragsziel entspricht. Anstelle eventueller unwirksamer Bestimmungen gelten dann eine zulässige, dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung, als vereinbart. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand:  Dresden

Erfüllungsort:    Radeberg

Stand: 01.02.2021